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Die
Beförderung und Teilnahme an Rundflügen erfolgt auf eigene
Gefahr des Flugpassagiers. Eine Haftung für Gepäck
(Kleidung), Ferngläser, Foto- und Filmgeräte wird nicht
übernommen. Der Passagier ist selbst für die sichere
Verwahrung seiner Gepäckgegenstände während des gesamten
Fluges verantwortlich.
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Der Pilot
erteilt vor und während der Beförderung des Passagiers
Anweisungen für das richtige Verhalten. Diesen Anweisungen
ist unbedingt Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit
des Flugpassagiers.
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Bei
Nichtbeachtung der Hinweise für Flugpassagiere kann die
Beförderung des Passagiers verweigert werden. Die
Beförderung kann ebenfalls verweigert werden, wenn der
Verdacht auf Alkoholgenuß vorliegt.
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Der Passagier
darf nicht ohne klare Anweisung des Piloten vor, während
und nach dem Flug im Fluggerät ein- oder aussteigen oder
sich in der Nähe von Gefahrenzonen wie zum Beispiel Motor,
Propeller, Start- und Rollbahn aufhalten.
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Passagiere
sind gegen Unfall und Todesfolge mindestens im Rahmen der
internationalen, gesetzlichen Bestimmungen versichert. Wir
empfehlen aber im Einzelfall den Abschluss einer
Unfallversicherung. Schadensfälle und Verletzungen sind dem
Piloten unverzüglich mitteilen.
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Passagiere mit
Herz-, oder Kreislaufschwächen oder Personen bei denen
durch die Teilnahme an einem Rundflug ein Gesundheitsrisiko
besteht müssen vor der Beförderung Ihren Arzt befragen.
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Bei Kindern unter 16 Jahren wird die schriftliche
Zustimmung oder die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigen benötigt.
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Personen mit einem Gewicht von mehr als
120 Kilogramm können wegen des maximalen zulässigen Gesamtgewichts von 450 Kg nicht befördert werden.
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Der Pilot kann
bei falschen Angaben zur Gesundheit oder Alter, Trunkenheit,
falscher Kleidung (unpassendes Schuhwerk) und ähnlichen
wichtigen Gründen dem Fluggast die Beförderung verweigern.
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Schadenersatzansprüche
wegen wetterbedingten Flugabsagen am Startplatz sind
ausgeschlossen. Der Pilot ist bemüht, Ihnen rechtzeitig
Informationen über die Durchführung des Rundfluges zu
geben. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des
Piloten liegen, eine kürzere Flugzeit bedingen, gilt der
Rundflug als vertragsmäßig durchgeführt.